Auch wenn zivilrechtliche Themen überwiegen, führen wir seit Gründung unserer Kanzlei engagiert und mit ausgeprägter Erfahrung vielfältige Mandate in Strafsachen, aber auch in allen bußgeldrechtlichen Themen. Das gesamte Spektrum von Verkehrsdelikten ist hier eingeschlossen.
Übrigens hier gleich der Hinweis, der aber auch für die anderen Rechtsgebiete gilt:
Je frühzeitiger Sie an uns herantreten, umso besser können wir Sie in aller Regel zielführend beraten und vertreten.
Bei den Bußgeldern geht es erfahrungsgemäß hauptsächlich um Verkehrsdelikte. Schließlich kommt es „in den besten Familien“ vor, dass man „einen Fehler“ gemacht hat. Wir stimmen mit Ihnen die richtige taktische Vorgehensweise im Einzelfall ab und zwar am vorteilhaftesten sofort, wenn Sie erstmals mit einem solchen Vorwurf – etwa durch Zustellung des Anhörungsbogens der Bußgeldbehörde – konfrontiert werden und beraten Sie bezüglich der Erfolgsaussichten eines Einspruches gegen einen Bußgeldbescheid, der Ihnen vielleicht droht bzw. der gegen Sie ergangen ist. Sehr oft kann Ihnen geholfen werden, sei es dass der Bußgeldbescheid aufgehoben oder dass er zumindest ermäßigt wird, beispielsweise dass Ihnen ein Fahrverbot erspart werden kann.
Referat: RA Spatz und RA Schmidt
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