Vor jeder Insolvenz, gleichgültig ob es sich um eine Verbraucher‑ oder um eine Unternehmensinsolvenz handelt, steht die finanzielle Krise. Hier ist es ganz wichtig, wenn Sie frühzeitig fachkundigen Rat einholen. Wir arbeiten in diesen Fällen gerne mit Ihrem Steuerberater/Wirtschaftsprüfer zusammen. Vielfach finden sich dann doch noch Wege, um ein förmliches Insolvenzverfahren zu vermeiden, beispielsweise durch Erstellung eines ausgewogenen Schuldenbereinigungsplanes.
Selbst wenn aber die Insolvenz nicht mehr vermieden werden kann, ist eine anwaltliche Beratung sinnvoll. Unter anderem geht es darum durch rechtzeitige Maßnahmen die Gefahr strafrechtlicher Verfolgung zu vermeiden.
Wir beraten Sie aber nicht nur als Unternehmer, sondern auch, wenn Sie als Verbraucher in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind und begleiten Sie auch durch ein dann evtl. notwendiges Verbraucherinsolvenzverfahren mit anschließender Restschuldbefreiung.
Referat: RA Schmidt
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