Auf diesem Fachgebiet verfügen wir über eine jahrzehntelange Erfahrung. Zu unserem Mandantenkreis gehören sowohl Vermieter wie Mieter.
Wenn Sie also als Mieter beispielsweise eine Mieterhöhung oder gar eine Kündigung erhalten haben, die Sie für unberechtigt halten oder deren Berechtigung Sie überprüfen wollen, zögern Sie nicht mit uns möglichst umgehend Kontakt aufzunehmen. Auch hier gilt wie in den anderen Rechtsgebieten:
Über die voraussichtlich entstehenden Kosten klären wir Sie bereits im ersten Gespräch auf, geben Ihnen dabei eine kurze Einschätzung über die Sach‑ und Rechtslage und Sie entscheiden danach, ob Sie uns mit der Vertretung Ihrer Interessen beauftragen wollen.
Das gleiche gilt natürlich auch hinsichtlich der leidigen Themen wie Nebenkostenabrechnungen, und der Frage, ob Sie während des Mietverhältnisses verpflichtet sind, Schönheitsreparaturen auszuführen oder nach dessen Beendigung eine Endrenovierung vornehmen müssen.
Für Vermieter klären wir ähnliche Fragen, so beispielsweise auch, ob und wann genügend Gründe vorhanden sind, ein Mietverhältnis zu beenden. Gerade in diesem Bereich ist es unbedingt empfehlenswert, sich frühzeitig anwaltlichen Rat einzuholen. Manche Fehler, die im Vorfeld begangen wurden, können später nicht mehr behoben werden.
Auch das Wohnungseigentumsrecht gehört zu unserem „täglichen Brot“. Wir beraten und vertreten auch WEG-Verwalter bei ihrer auch juristisch nicht unkomplizierten Tätigkeit.
Referat: RA Schmidt
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