Wir sind sowohl auf dem Gebiet des Individualarbeitsrechtes (Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer) wie des Kollektivarbeitsrechtes (Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Betriebs- oder Personalräten auf der einen Seite und den Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern auf der anderen Seite) tätig.
In dieser sehr komplexen Materie mit zahlreichen Rechtsvorschriften vertreten wir sowohl Arbeitnehmer wie etliche Arbeitgeber aus dem Bereich des Mittelstandes. Wir klären dabei nicht nur Fragen in Bezug auf die Berechtigung von Kündigungen und Abmahnungen, sondern sind auch beratend tätig, zum Beispiel bei der Fertigung von Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen und ähnlichem. Wenn Sie generelle Fragen zur rechtlichen Bewertung von betrieblichen Abläufen haben oder insoweit Änderungen vornehmen wollen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Referat: RA Schmidt
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