Baurecht

Mit dem privaten Baurecht befassen sich die Anwälte unserer Sozietät schon seit Mitte der 80er Jahre.

Schwerpunkte sind natürlich vorwiegend die Gewährleistungsrechte aber auch Fragen, die im Zusammenhang mit den Abrechnungen von Bauunternehmen, Bauträgern und auch von Architekten oder Ingenieuren häufig entstehen. Wann ist beispielsweise eine Vergütung für zusätzlich erbrachte Leistung geschuldet ? Wie wird Streit über die Berechtigung und die Höhe von Rapporten des Handwerkers vermieden ? Die Beantwortung solcher und ähnlicher Fragen gehört zu unserem täglichen Arbeitsgebiet.

Referat: RA Schmidt und RA Spatz

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