Hierunter versteht man die Beitreibung von in der Regel unstreitigen Forderungen von säumigen Zahlern. Von einem „Masseninkasso“ spricht man, wenn eine Vielzahl von in der Regel kleineren Forderungen für ein Unternehmen beigetrieben werden sollen. Insoweit verfügen wir aufgrund jahrelanger Tätigkeit auf diesem Gebiet nicht nur über ausreichende Erfahrung, sondern auch über die zur Ausführung derartiger Aufträge unbedingt notwendigen organisatorischen und technischen Einrichtungen.
Dabei legen wir dennoch Wert auf eine individuelle Bearbeitung. Sofern dies geboten erscheint, scheuen wir also beispielsweise nicht davor zurück, mit dem Schuldner auch einmal persönlich oder telefonisch Kontakt aufzunehmen. Manche Dinge lassen sich dann einfacher regeln, als durch Schriftverkehr.
Referat: RA Spatz und RA Schmidt
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