Familien und Erbrecht

Seit Beginn unserer anwaltlichen Tätigkeit sind wir mit allen Facetten des Familienrechts befasst. Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht, Zugewinn, Vermögensauseinandersetzung usw gehören zu den Themen, mit denen wir uns tagtäglich befassen. Uns ist nichts fremd.

Durch laufende Fortbildung mehrfach im Kalenderjahr sind wir stets auf dem aktuellsten Stand der höchstrichterlichen Rechtsprechung, aber auch von Gesetz und Lehre. Wir treten vor Familiengerichten überwiegend im gesamten süddeutschen Raum, grundsätzlich aber auch bundesweit auf.

Wir hören Ihnen zu! Und wir begleiten und unterstützen Sie mit absoluter Diskretion auch in schwierigsten persönlichen (privaten) Situationen. Hier bringen wir in unsere Beratung nicht nur höchstmögliche juristische Kompetenz, sondern auch vielfältigste praktische Erfahrung und „Verstehenkönnen“ ein, um mit Ihnen zusammen tragfähige Lösungen zu erarbeiten und dem Ehepartner/Lebensgefährten zu vermitteln, aber auch – wenn nötig – über das Gericht engagiert durchzusetzen.

Wir besitzen eine große Routine bei Eheverträgen und Scheidungsfolgenverträgen. Wir wissen, was „machbar“ ist und wir wissen, wie man verhandelt.

Ähnliches gilt für alle erbrechtlichen Themen, von der fein ausbalancierten Gestaltung einer letztwilligen Verfügung angefangen bis hin zur Durchsetzung erbrechtlicher Forderungen.

Referat: RA Spatz und RA Schmidt

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Familien- und Erbrecht

Um Sie ausführlich beraten zu können bilden wir uns und unser Fachwissen ständig weiter.

Referenz:
Fachanwaltslehrgang Familienrecht
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